Nostrifizierung

Mit der Nostrifizierung wird ein im Ausland erworbener Studienabschluss einem österreichischen Studienabschluss gleichgestellt. Die Gleichstellung gilt auch für Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben (z.B. Führung des akademischen Grades, Berechtigung zur Ausübung des Berufes etc.).

Es wird unter Berücksichtigung des Curriculums, das zum Zeitpunkt des Antrags an der Universität Wien gültig ist, geprüft, ob das ausländische Studium in Bezug auf das Ergebnis der Gesamtausbildung gleichwertig ist. Maßgebende Kriterien dieser Überprüfung sind Inhalt, Umfang und Anforderungen jenes österreichischen Studiums, mit dessen Abschluss die Gleichwertigkeit beantragt wird. 

Detaillierte Informationen zur Nostrifizierung finden Sie auf der Seite des Büro Studienpräses.

Erstkontakt

Claudia Fritz-Larott
Büro Studienpräses
Universität Wien
1010 Wien, Universitätsring 1
Tel.: + 43- 1-4277-12154
Fax: +43-1-4277-12159
E-Mail: nostrifizierung@univie.ac.at

  • Allgemeine Auskünfte, Beratung und Informationen zum Thema Nostrifizierung
  • Informationen zum organisatorischen Ablauf des Nostrifizierungsverfahrens
  • Hilfe bei der Antragstellung

Bitte setzen Sie sich bereits vor einer Antragstellung telefonisch oder per E-Mail mit Frau Fritz-Larott in Verbindung.